Eisner Ruhdorfer Legal

Rechts-
beratung
auf höchstem
Niveau

Rechtsbereiche
  • Streitigkeiten aufgrund eines Mietverhältnisses können komplex sein und erfordern juristisches Spezialwissen. Bei der Erstellung des Vertrages ist es deshalb wesentlich, bereits im Vorhinein auf die individuellen Verhältnisse einzugehen und diese detailliert zu prüfen. Damit werden typische Interessenkonflikte in Form von Kündigungen, Mietzinsminderungen und -erhöhungen oder Weitergabeproblematiken abgefedert.

    Im Bereich des Wohnungseigentums ist die Ausgestaltung des Wohnungseigentumsvertrages, allenfalls abweichender Benützungsregelungen und Rechnungskreise sowie einer ausgewogenen Interessenverteilung von essenzieller Bedeutung. Dabei bilden sowohl die Rechte und Pflichten einzelner WohnungseigentümerInnen als auch jene der Eigentümergemeinschaft Bezugspunkte zu einer juristischen Auseinandersetzung. Unsere Kanzlei unterstützt Sie ebenfalls gerne dabei, Ihre Ansprüche auf Herstellung des vereinbarten Bauzustandes gegenüber den ErrichterInnen durchzusetzen oder überhaupt erst Wohnungseigentum zu begründen.

    Leistungsspektrum im Bereich Miete und Wohnungseigentum:

    • Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
    • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von VermieterInnen, MieterInnen, WohnungseigentümerInnen und Immobilienverwaltungen (Eigentümergemeinschaften)
    • Erstellung von Wohnungseigentumsverträgen und Benützungsvereinbarungen
    • Begründung von Wohnungseigentum
    • Erstellung von Baurechtsverträgen und Begründung von Baurechtswohnungseigentum
    • Vertretung bei Durchsetzung von Ansprüchen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG), z.B. Lift, Umbauarbeiten, Klimaanlage, etc.
  • Unsere Kanzlei betreut laufend Bauträger und private GrundbesitzerInnen bei der Entwicklung von Bauprojekten, insbesondere bei Umwidmungen, der Teilung von Liegenschaften und in der Einreich- und Ausführungsphase. Unsere Expertise wird dabei im Bereich des Baurechts, vor allem bei der Unterstützung mit und vor Behörden, geschätzt. Zu unseren KlientInnen zählen auch Planungsbüros aus dem Bereich der Haustechnik (HKLS), ArchitektInnen und GeneralunternehmerInnen. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen hier bei der Erstellung der vertraglichen Grundlagen, der Projektbegleitung und dem Claim-Management sowie der Vertretung in einschlägigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

    Leistungsspektrum im Bereich Bau- und Liegenschaftsrecht, Einreichplanung:

    • Beratung und Vertretung im An- und Verkauf und in der Planungsphase
    • Unterstützung im Bauverfahren vor Behörden
    • Beratung und Vertretung bei Liegenschaftsteilungen, Widmungsverfahren, Baubewilligungen
    • Begründung von Wohnungseigentum
    • Erstellung und Prüfung von Bau-, Planungs- und Werkverträgen von und mit ausführenden Unternehmen
    • Claim-Management
    • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bau-, Planungs- und Werkverträgen
  • Einen Schwerpunkt unserer Kanzlei bildet die Bearbeitung gerichtlicher Auseinandersetzungen, wenn vorab keine gütliche Streitbeilegung erreicht werden konnte. Für uns wesentlich ist die bestmögliche Interessenwahrung unserer MandantInnen, was sich durch eingehende Vorbereitung, detaillierte Prozesstaktik und nachdrückliche Geltendmachung von Ansprüchen ausdrückt. Dabei stehen die MandantInnen und deren Belange im Vordergrund, weshalb wir Wert auf eine ehrliche Einschätzung von Chancen und Risiken als Entscheidungsgrundlage legen.

    Leistungsspektrum im Bereich Prozessführung und Streitbeilegung:

    • Unterstützung und Beratung bei außergerichtlichen Streitbeilegungen
    • Vertretung vor Gerichten
    • Durchsetzung von Ansprüchen im Exekutionsverfahren
  • Die Entscheidung, wer Erbe/ErbIn des eigenen Vermögens oder NachfolgerIn eines Unternehmens werden soll, birgt aufgrund der Tragweite immer eine enorme Verantwortung und Risiken. Unsere Kanzlei berät Sie daher umfassend und detailliert bei der Erstellung von Testamenten, der Prüfung von erbrechtlichen Fragen und familiären sowie wirtschaftlichen Überlegungen. Im Bereich der Unternehmensnachfolge sind neben den privaten Thematiken auch strukturelle und steuerliche Überlegungen maßgeblich, wobei unsere Expertise auch im Zusammenwirken mit anderen Berufsgruppen wie SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen liegt.

    Leistungsspektrum im Bereich Nachfolge (Unternehmensübergang, Rechtsnachfolge, Erbrecht):

    • Erstellung von Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungen
    • Vertretungen in Verlassenschaftsverfahren
    • Unterstützung und Beratung bei der Rechtsnachfolge und Übergabe von Unternehmen
    • Regelung von Streitigkeiten im Familienkreis
    • Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Ein besonderer Schwerpunkt der Beratung ist die Betreuung von Bauträgern und die Abwicklung von Immobilienprojekten nach dem Bauträgervertragsgesetz. Wir begleiten unsere MandantInnen in allen Phasen der Immobilienentwicklung vom Ankauf der Liegenschaft über die Einreichung und bauliche Umsetzung bis zum Abverkauf der einzelnen Objekte und der Wohnungseigentumsbegründung. Dazu gehört auch die Beratung beim Kauf eines Rohdachbodens und die rechtliche Strukturierung für eine sichere Verwertung. Zu unseren Schwerpunkten gehört auch die Beratung und Vertretung von KäuferInnen bei Auftreten von Schwierigkeiten mit dem Bauträger.

    Leistungsspektrum im Bereich Bauträger:

    • Gestaltung von Bauträgerverträgen
    • Prüfung von Bauträgerverträgen
    • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von KäuferInnen (Baumängel, Gewährleistung, etc.)
    • Treuhändige Abwicklung von Bauträgerverträgen
    • Begründung von Wohnungseigentum
    • Strukturierung von Share-Deals oder Asset-Deals
    • Begleitung im Einreichprozess
    • Verträge mit Professionisten
  • Wir beraten laufend MandantInnen – Privatpersonen sowie ImmobilienentwicklerInnen – bei der Abwicklung von Immobilientransaktionen. Ein Schwerpunkt liegt in der Begleitung des An- oder Verkaufs von Immobilien mittels Share- oder Asset-Deals. Wir unterstützen und betreuen Privatpersonen beim An- und Verkauf ihrer Eigentumswohnungen, Häuser sowie Grundstücke. Weiters legen wir Fokus auf die Beratung von Privatpersonen bei der Schenkung von Immobilien und die Aufklärung über dadurch entstehende erb- und steuerrechtliche Folgen.

    Leistungsspektrum im Bereich Kauf- und Schenkungsvertrag:

    • Gestaltung von Kaufverträgen und Schenkungsverträgen
    • Treuhändige Abwicklung von Kaufverträgen
    • Prüfung von Kaufverträgen und Schenkungsverträgen
    • Betreuung beim An- und Verkauf sowie der Entwicklung von Immobilien in sämtlichen Asset-Klassen
    • Rechtliche Due-Diligence bei Immobilientransaktionen
    • Erbrechtliche und steuerrechtliche Beratung bei Schenkungsverträgen
  • Wir beraten Klein- und Mittelunternehmen im Unternehmensrecht sowie in allgemeinen und spezifischen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit begleiten wir MandantInnen beim Kauf und Verkauf von Unternehmen(steilen) und bieten für den Einzelfall optimierte Lösungen an.

    Leistungsspektrum im Bereich Unternehmens- und Gesellschaftsrecht:

    • Gesellschaftsgründung
    • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
    • Prüfung von Gesellschaftsverträgen
    • Unternehmenskaufverträge (Share-Deals)
    • Gestaltung von Syndikatsverträgen
    • Liquidation von Gesellschaften
    • Beratung bei der Unternehmensnachfolge
    • Umgründungen
    • Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Konflikten
    • Prüfung und Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Wir beraten unsere MandantInnen in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftslebens und erstellen und prüfen zivilrechtliche Vereinbarungen und Verträge. Ein wesentlicher Beratungsschwerpunkt ist die Prüfung der Durchsetzung bzw. der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprüche, Schadenersatzansprüche, bereicherungsrechtliche Ansprüche sowie Ansprüche zur Honorardurchsetzung.

    Leistungsspektrum Zivil- und Vertragsrecht:

    • Allgemeines Zivilrecht
    • Maklerrecht
    • Vertragsrecht
  • Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung bei Gründung von Unternehmen und Geschäftsmodellen.

    Relevante Fragen zu Beginn:

    • Worauf ist das Business-Modell ausgerichtet?
    • Welche Rechtsform (GmbH, Personengesellschaft, etc.) ist dafür zweckmäßig?
    • In welcher Höhe werden Beteiligungen vergeben?
    • Wurden steuerliche, gewerberechtliche und sonstige rechtlich wesentliche Aspekte berücksichtigt?
    • Welche Milestones setzen sich die Gründer?
    • Ist die Finanzierung gesichert?

    Unsere Antworten:

    • Rechtliche Expertise bei der Gründung, Umsetzung und Begleitung
    • Flexible Honorargestaltung
    • Kreative Lösungswege
    • Zugriff auf unser Netzwerk zur Umsetzung, Prüfung und Entwicklung